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Deutschlandweite Übersicht Lastenrad Förderung / Kaufprämien

 

Für alle Liebhaber des Lasten e-Bikes ist es eine längst überfällige Notwendigkeit, für jene die es noch werden wollen, womöglich der finale Anstoß um den Wechsel hin zum elektromotorisierten Transport von Waren und Gütern aller Art in die Tat umzusetzen. Die Rede ist von der Kleinserien-Richtlinie des Bundesumweltministeriums, die eine Kaufprämie für Schwerlasträder bis zu 2500 Euro vorsieht. Eine Idee im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative, die sich sicherlich nicht zuletzt aus Abgasskandal und Dieselfahrverbot generiert. Aber wie sieht diese Förderung eigentlich im Detail aus, welchen Vorteil bieten Lasten e-Bikes und wer kann von der Prämie profitieren?

 

Lastenräder auf der Gewinnerspur

 

Der ökologische Vorteil von e-Bikes gegenüber PKWs ist dem ein oder anderen sicher nicht mehr neu. Die täglichen Wege zügig zurückzulegen und dabei keine Abgase zu produzieren und noch dazu um den unliebsamen Berufsverkehr herum zu kommen, sind ohne Zweifel einige der hervorstechendsten Pluspunkte für das Fahren mit dem e-Bike. Das Transportieren von Waren, Gepäck und Gütern aller Art gilt für so manche allerdings noch als Aufgabe, die ohne Auto nicht zu bewältigen ist. Ein Irrtum, den Lasten e-Bikes aus dem Weg zu räumen vermögen.

 

Ein großes Gewicht mit dem Fahrrad zu befördern, kann sich natürlich als überaus anstrengend erweisen, besonders in Städten, die sich des ein oder anderen Hügels erfreuen. Ein kräftiger Elektromotor bietet hier die nötige Unterstützung, die es braucht um allen Widrigkeiten zu trotzen. Mehrere Hersteller wie unter anderem Riese & Müller, Babboe oder auch Urban Arrow widmen sich diesem e-Bike-Typus, teilweise sogar ausschließlich. Der und die Einzelne profitiert dabei in gesundheitlicher Hinsicht von der Bewegung und der Vermeidung vom Stehen im Stau, die Stadt und die Umwelt von weniger Abgasen in der Luft.

Lasten e-Bike Förderung vom Bund

 

Die Kleinserien-Richtlinie für Lasten e-Bikes 

 

Die Kleinserien-Richtlinie, die seit Ende November 2017 im Raum stand und seit dem 01.03. in Kraft ist, sieht vor, jene die auf den Transport ihrer Lasten mit dem PKW verzichten und stattdessen auf ein Lasten e-Bike zurückgreifen, mit einer Prämie vom Staat zu belohnen. Ein Zuschuss von 30% des Kaufpreises, bzw. bis zu 2500 Euro werden dank dieser Förderung beim Kauf und auch beim Leasing  eines Cargo e-Bikes vom Bund dazu gegeben. Rückwirkend kann man diesen Bonus für Anschaffungen seit dem 29. November 2017 beantragen. Ebenso wie bei der Prämie für Elektroautos muss man sich hierfür an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn wenden.

 

Die Kleinserien-Richtlinie richtet sich an gewerblich genutzte Schwerlasträder, ist also für diejenigen von Interesse, die beruflich Waren und Güter transportieren und dabei ökologisch denken möchten. Dies betrifft private Unternehmen, Genossenschaften, freiberuflich Tätige, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Krankenhäuser und Kommunen. Einige Einschränkungen sind allerdings beim Beantragen der Förderung zu bedenken.

 

Welche Lasten e-Bikes werden gefördert?

 

Eine gewerbliche Nutzung des Cargo e-Bikes als Voraussetzung für die staatliche Prämie wurde bereits erwähnt, allerdings spielt auch die Belastungsgrenze des Modells eine Rolle. Eine Zuladungskapazität von mindestens 150 kg und einem Volumen von 1 Kubikmeter ist die Bedingung, um von der Kleinserien-Richtlinie zu profitieren. Diese Mindestgrenze gilt auch für Lasten-Anhänger mit Elektromotorisierung oder eine Kombination aus Lastenfahrrad und Lasten-Anhänger, wobei eines von beidem über einen elektrischen Antrieb verfügen muss. 

 

 

Ausgeschlossen von der Kleinserien-Richtlinie sind somit Lasten e-Bikes, Anhänger und Gespannen die weniger als 150 kg transportieren können, bzw. weniger als 1 Kubikmeter Ladevolumen bieten. Gebrauchte Cargo e-Bikes werden ebenfalls nicht gefördert. Dies gilt auch für e-Bikes die als Rikschas, also zum Personentransport genutzt werden sollen und solche deren Ladefläche zum Verkauf von Getränken oder Speisen dienen soll.

 

Lohnenswert ist die Kleinserien-Richtlinie also für diejenigen, die in der Logistik-Branche oder ähnlichen Gewerbszweigen aktiv sind, jedoch nicht für alle jene, die Lasten e-Bikes für private Zwecke, wie zum Beispiel dem Transport von Kindern oder Tieren nutzen möchten.

 

 

 

 

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